Unsere Leistungen


PERSÖNLICHE BETREUUNG UND ALLTAGSBEGLEITUNG

·         Gesellschaft leisten

·         Unterhaltung anregen

·         sinnvolle Aktivitäten fördern

·         Entlastung der Angehörigen

BEGLEITUNG AUSSER HAUS

·         Arztbesuche

·         Gemeinsames Einkaufen

·         Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten

·         Spazieren gehen

·         Kirch- und Friedhofsbesuche

SCHREIBSERVICE

·         Schreiben an Behörden, Krankenkassen,  Pflegekassen,
          Versicherung, u.ä.

·         Hilfe beim Ausfüllen und Stellen von Anträgen

·         Ordner Pflegen und strukturieren

·         Dokumente in Ordner einsortieren

HAUSHALTSHILFE

·         Erledigung von Einkäufen

·         Vor-und Zubereitung von Mahlzeiten

·         Reinigen der Wohnung

·         Wäsche bügeln

ZUSATZLICH BIETEN WIR IHNEN EINE ABWESENHEITSBETREUUNG AN

Ich bin ein anerkannter Betreuungsdienst nach § 45 a Absatz 1 SGBXI zur Unterstützung im Alltag. Pflegebedürftige sollen möglichst lange selbstständig zu Hause leben können. Nach dem Sozialgesetzbuch steht allen Pflegebedürftigen aller fünf Pflegegrade ein Entlastungsbetrag von
125 € im Monat zu.

Die 125 € im Monat können nur anerkannte Pflege- und Betreuungsdienste den Pflegekassen in Rechnung stellen. Der Entlastungsbetrag ist den Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen noch viel zu wenig bekannt, auch hier wird kein Pflegegeld von der Krankenkasse  gekürzt.