Unsere Leistungen
PERSÖNLICHE BETREUUNG UND ALLTAGSBEGLEITUNG
· Gesellschaft leisten
· Unterhaltung anregen
· sinnvolle Aktivitäten fördern
· Entlastung der Angehörigen
BEGLEITUNG AUSSER HAUS
· Arztbesuche
· Gemeinsames Einkaufen
· Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten
· Spazieren gehen
· Kirch- und Friedhofsbesuche
SCHREIBSERVICE
· Schreiben an Behörden, Krankenkassen, Pflegekassen,
Versicherung, u.ä.
· Hilfe beim Ausfüllen und Stellen von Anträgen
· Ordner Pflegen und strukturieren
· Dokumente in Ordner einsortieren
HAUSHALTSHILFE
· Erledigung von Einkäufen
· Vor-und Zubereitung von Mahlzeiten
· Reinigen der Wohnung
· Wäsche bügeln
ZUSATZLICH BIETEN WIR IHNEN EINE ABWESENHEITSBETREUUNG AN
Ich bin ein anerkannter Betreuungsdienst nach § 45 a Absatz 1 SGBXI zur Unterstützung im Alltag. Pflegebedürftige sollen möglichst lange selbstständig zu Hause leben können. Nach dem Sozialgesetzbuch steht allen Pflegebedürftigen aller fünf Pflegegrade ein Entlastungsbetrag von
125 € im Monat zu.
Die 125 € im Monat können nur anerkannte Pflege- und Betreuungsdienste den Pflegekassen in Rechnung stellen. Der Entlastungsbetrag ist den Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen noch viel zu wenig bekannt, auch hier wird kein Pflegegeld von der Krankenkasse gekürzt.