In der häuslichen Pflege sind Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte willkommen. Ihre Betreuungsleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt, entweder über die Verhinderungspflege oder im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.



ÜBRIGENS:
Wenn Bezieher von Pflegegeld stundenweise Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege
(2.418 €) oder den Entlastungsbetrag (125€) in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld weiterhin UNGEKÜRZT gezahlt.